Auf der Grundlage der EU-Verordnung 261/2004Keine Gewinnbeteiligung, keine Gebühr

Flugverspätung oder Flugausfall? Sie haben Anspruch auf bis zu 600 €.

Fluggesellschaften schulden den Passagieren bei Flugstörungen eine finanzielle Entschädigung – die meisten haben jedoch keinen Anspruch darauf. Unsere KI prüft Ihren Flug in Sekundenschnelle und kümmert sich für Sie um die Fluggesellschaft. Nur im Erfolgsfall fallen Gebühren an.

Kostenlose Sofortprüfung
Wir kümmern uns um die Fluggesellschaft
Keine Gewinnbeteiligung, keine Gebühr
Überprüfen Sie Ihre Entschädigung
Dauert weniger als 2 Minuten
600 €Höchstentschädigung pro Fahrgast
2 Min.Kostenlose Prüfung der Anspruchsberechtigung
0 €Vorauskosten – „No Win, No Fee“
75%Ein Teil der Auszahlung steht Ihnen zu
So funktioniert es

Drei Schritte. Wir übernehmen den schwierigen Teil.

01
SCHRITT 01

Bitte überprüfen Sie Ihren Flug

Geben Sie Ihre Flugstrecke und den Vorfall ein. Unsere Suchmaschine prüft, ob die Verordnung (EU) Nr. 261 Anwendung findet, und ermittelt sofort die Höhe Ihrer Entschädigung – kostenlos und ohne dass Sie ein Konto anlegen müssen.

02
SCHRITT 02

Wir wehren uns gegen die Fluggesellschaft

Laden Sie Ihre Buchung hoch, und wir kümmern uns um den Rest: Die KI erstellt den Anspruch, wir setzen die Fluggesellschaft unter Druck und leiten den Fall vor Gericht weiter, falls diese sich weigert. Sie müssen nichts tun.

03
SCHRITT 03

Sie erhalten eine Vergütung

Sobald die Fluggesellschaft zahlt, überweisen wir Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Konto – abzüglich unserer Gebühr, die nur dann anfällt, wenn wir den Fall gewinnen. Kein Erfolg, keine Gebühr.

Keine Gewinnbeteiligung, keine Gebühr

Kein Risiko. Kein Papierkram. Kein Stress.

Ein direkter Anspruch bedeutet Wartemusik, juristisches Fachvokabular und Fluggesellschaften, die den Vorgang monatelang hinauszögern. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe vollständig ab – und werden erst dann bezahlt, wenn Sie eine Entschädigung erhalten.

Sie zahlen nur, wenn Sie gewinnen
Eine Pauschale von 25 % + MwSt., die von einer erfolgreichen Auszahlung abgezogen wird. Es fallen niemals Vorabkosten an.
Wir arbeiten mit allen Fluggesellschaften zusammen
Von der ersten E-Mail bis zum Gerichtssaal – wir kümmern uns um den gesamten Papierkram und alle rechtlichen Schritte.
Die KI übernimmt die schwerste Arbeit
Das Scannen von Dokumenten, die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die Erstellung von Ansprüchen erfolgen innerhalb von Minuten und nicht erst nach Wochen.
Sie können Ansprüche für Flüge geltend machen, die bis zu 3 Jahre zurückliegen
Wurden Sie im letzten Jahr von einer Unterbrechung betroffen? Möglicherweise haben Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung. Es lohnt sich, dies zu prüfen.
Entschädigung, die Sie behalten
75%Ihrer Auszahlung
Unsere Gebühr beträgt pauschal 25 % zzgl. MwSt. und wird nur im Falle eines erfolgreichen Anspruchs einbehalten. Sollten wir den Fall nicht gewinnen, zahlen Sie überhaupt nichts – auch nicht, falls der Fall vor Gericht kommt.
0 €
Anfangskosten
3 Jahre
Sie können weiterhin einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen
Kennen Sie Ihre Rechte

Was Ihnen die Fluggesellschaft schuldet

Feste Beträge nach EU-Verordnung 261/2004
250 €

Kurzstreckenflüge

Flüge bis zu 1.500 km – beispielsweise von London nach Amsterdam. Eine Verspätung von mehr als 3 Stunden bei der Ankunft, eine Stornierung mit einer Vorankündigung von weniger als 14 Tagen oder eine Verweigerung des Boardings? Die Fluggesellschaft schuldet Ihnen diesen Festbetrag, unabhängig vom Preis Ihres Flugtickets.

Bis zu 1.500 km
400 €

Mittelstreckenflüge

Flüge über eine Entfernung von 1.500 bis 3.500 km – beispielsweise von Madrid nach Helsinki. Auch hier gelten dieselben Beeinträchtigungen, und die Entschädigung wird zusätzlich zu einer etwaigen Rückerstattung oder einem Ersatzflug gewährt, zu deren Bereitstellung die Fluggesellschaft verpflichtet ist.

1.500–3.500 km
600 €

Langstreckenflüge

Flüge über 3.500 km – beispielsweise von Frankfurt nach New York. Die höchste Stufe gemäß EU261. Der Betrag kann halbiert werden, wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine Umleitung anbietet und Sie mit weniger als 4 Stunden Verspätung ankommen.

Über 3.500 km
Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261 stehen Fluggästen bei Flugausfällen 250 Euro für Kurzstreckenflüge (bis zu 1.500 km), 400 Euro für Mittelstreckenflüge (1.500–3.500 km) und bis zu 600 Euro für Langstreckenflüge zu – unabhängig vom Preis Ihres Flugtickets.

Ihr verspäteter oder annullierter Flug könnte 600 € wert sein

Checken Sie in weniger als zwei Minuten ein. Kostenlos und ohne Anspruch auf Inanspruchnahme.

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