Ryanair Streik: Ihre Rechte und Ihre Entschädigung

Ryanair ist Europas größte Fluggesellschaft: Streiks ihrer eigenen Besatzungen, ihres Abfertigungspersonals oder der Fluglotsen legen ihre Flüge lahm. Wer gestreikt hat, entscheidet über Ihre Entschädigung, und der Fluggasthinweis von Ryanair macht diesen Unterschied nicht.

Zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2026

Streiks und Ryanair: was Sie wissen sollten

  • Der Hinweis von Ryanair zu den Fluggastrechten zählt Arbeitskämpfe zu den außergewöhnlichen Umständen, die sie von der Ausgleichszahlung befreien. Für einen Streik des eigenen Personals von Ryanair hat der Gerichtshof der Europäischen Union das Gegenteil entschieden: Er ist kein außergewöhnlicher Umstand (Airhelp gegen SAS, C-28/20, 2021), und Annullierungen und Verspätungen von 3 Stunden oder mehr wegen eines solchen Streiks begründen in der Regel einen Anspruch.
  • Die Flugbegleiter von Ryanair in Spanien streikten, aufgerufen von den Gewerkschaften USO und SITCPLA, ab Juni 2022 und danach vier Tage pro Woche bis Januar 2023, für ihren ersten Tarifvertrag. Der spanische Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) entschied im Dezember 2023, dass Ryanair in diesem Konflikt das Streikrecht verletzt hatte.
  • Im Juli 2022 fielen durch Streiks von Piloten und Flugbegleitern von Ryanair in Belgien, Spanien, Italien und Portugal rund 600 Flüge aus oder wurden gestört.
  • Ab dem 15. August 2025 rief die Gewerkschaft UGT die Beschäftigten von Azul Handling, dem Unternehmen der Ryanair-Gruppe, das ihre Flüge in Spanien abfertigt, bis Ende 2025 an mehreren Tagen pro Woche zu Teilstreiks auf. Ryanair erklärte, der Streik habe keine Auswirkungen auf ihren Flugbetrieb gehabt.
  • Viele Ryanair-Flüge queren den französischen Luftraum; Streiks der französischen Fluglotsen treffen sie deshalb hart. Ein Fluglotsenstreik liegt außerhalb des Einflusses von Ryanair und schließt eine Ausgleichszahlung in der Regel aus, Ryanair muss Sie aber trotzdem erstatten oder umbuchen und während der Wartezeit betreuen.
  • Ihr Flug wurde womöglich von einer anderen Gesellschaft der Ryanair-Gruppe durchgeführt, etwa Malta Air, Lauda Europe oder Buzz: Die Gesellschaft, die Ihre Bordkarte als durchführend nennt, schuldet die Ausgleichszahlung, nach denselben Regeln.

Streik des eigenen Personals: Die Ausgleichszahlung ist in der Regel fällig

2021 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass ein Streik, zu dem eine Gewerkschaft des eigenen Personals der Fluggesellschaft aufruft, etwa der Piloten oder Flugbegleiter, um bessere Bezahlung oder Arbeitsbedingungen durchzusetzen, kein außergewöhnlicher Umstand ist: Er gehört zur normalen Tätigkeit einer Fluggesellschaft, die mit Arbeitskämpfen ihres Personals rechnen muss (Airhelp gegen SAS, C-28/20). Annullierungen und Verspätungen von 3 Stunden oder mehr wegen eines solchen Streiks begründen daher in der Regel einen Anspruch.

Dasselbe gilt für einen sogenannten wilden Streik, bei dem sich nach einer überraschenden Ankündigung der Unternehmensleitung ein großer Teil der Besatzung gleichzeitig krankmeldet (Gerichtshof, Krüsemann, C-195/17, 2018).

Streik anderer: in der Regel keine Ausgleichszahlung

Ein Streik von Personen, die nicht für die Fluggesellschaft arbeiten, etwa der Fluglotsen, des Sicherheitspersonals oder des Flughafenpersonals selbst, ist in der Regel ein außergewöhnlicher Umstand: Er liegt außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft. Hat er Ihre Annullierung oder Verspätung verursacht, ist in der Regel keine Ausgleichszahlung fällig, sofern die Fluggesellschaft alles Zumutbare getan hat, um die Störung zu begrenzen, bis hin zur Umbuchung auf den Flug einer anderen Fluggesellschaft, wenn das schneller ging (Gerichtshof, TAP, C-74/19, 2020).

Fluglotsenstreiks in einem Land treffen auch Flüge, die seinen Luftraum nur durchqueren: Ein Streik der französischen Fluglotsen verzögert zum Beispiel Flüge zwischen Spanien und Deutschland.

Gleich wer streikt: Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung

Auch wenn der Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, bleiben Ihre übrigen Rechte bestehen. Wird Ihr Flug annulliert, wählen Sie zwischen der Erstattung des Tickets binnen 7 Tagen und einem Ersatzflug zum Ziel. Während der Wartezeit muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei Telefongespräche oder E-Mails und, falls eine Übernachtung nötig ist, ein Hotel samt Transfer anbieten (Artikel 8 und 9). Bewahren Sie die Belege für alles auf, was Sie selbst bezahlen müssen.

Angekündigte Streiks

Streiks werden oft Tage oder Wochen im Voraus angekündigt. Hat die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert und Sie mindestens 14 Tage vor Abflug informiert, ist keine Ausgleichszahlung fällig, die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug bleibt Ihnen aber. Hat sie Sie später informiert, gelten die üblichen Fristen für Annullierungen: Die Ausgleichszahlung kann fällig sein, wenn das eigene Personal der Fluggesellschaft gestreikt hat.

Häufige Fragen

Ryanair hat meinen Flug wegen des Streiks der Flugbegleiter annulliert. Steht mir eine Entschädigung zu?

In der Regel ja, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden oder mit 3 Stunden Verspätung oder mehr angekommen sind: Ein Streik der eigenen Besatzungen von Ryanair ist kein außergewöhnlicher Umstand, egal, was ihr Hinweis sagt. Außerdem haben Sie Anspruch auf Erstattung oder Ersatzflug und auf Betreuung während der Wartezeit.

Mein Ryanair-Flug fiel wegen eines Streiks der französischen Fluglotsen aus. Habe ich Anspruch?

Auf eine Ausgleichszahlung in der Regel nicht: Ein Fluglotsenstreik liegt außerhalb des Einflusses von Ryanair. Erstattung oder Ersatzflug sowie Verpflegung und, falls nötig, ein Hotel während der Wartezeit stehen Ihnen trotzdem zu.

Ryanair sagt, Streiks seien außergewöhnliche Umstände. Stimmt das?

Nur bei Streiks von Personen, die nicht für Ryanair arbeiten, etwa Fluglotsen. Ein Streik der eigenen Piloten oder Besatzungen von Ryanair ist kein außergewöhnlicher Umstand, wie der Gerichtshof 2021 entschieden hat.

Weitere Ratgeber

Airkarma ist ein unabhängiger Dienst zur Durchsetzung von Fluggastrechten und steht in keiner Verbindung zu Ryanair.