Streiks in Italien vom 20. bis 22. November 2026: Flugausfälle, garantierte Flüge und Ihre Rechte
Veröffentlicht am: 26. Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026
Drei Streiks treffen den italienischen Luftverkehr an einem Wochenende: ein 24-stündiger Generalstreik am Freitag, 20. November 2026, ein vierstündiger landesweiter Fluglotsenstreik am Samstag, 21. November, und am Sonntag, 22. November, 24-stündige Streiks der Fluglotsen in Mailand-Malpensa und des Sicherheitspersonals in Venedig Marco Polo. Flüge mit Abflug zwischen 7 und 10 Uhr und zwischen 18 und 21 Uhr sind gesetzlich geschützt. Fällt Ihr Flug aus, stehen Ihnen immer Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung zu. Eine Entschädigung von 250 bis 600 € ist bei diesen Streiks meist nicht fällig, weil die meisten Streikenden nicht bei den Airlines arbeiten.
Kein Erfolg, keine Gebühr: Setzen wir Ihre Entschädigung durch, behalten wir 25 % inkl. MwSt. ein. Andernfalls zahlen Sie nichts.
Was geplant ist
- Freitag, 20. November: Generalstreik der Gewerkschaft CGIL, den ganzen Arbeitstag, in allen öffentlichen und privaten Branchen einschließlich des Luftverkehrs. Die CGIL kritisiert die Lebenshaltungskosten, die Haushaltspolitik der Regierung, Löhne und Renten;
- Samstag, 21. November: landesweiter Streik des Personals von ENAV, der italienischen Flugsicherung, von 13 bis 17 Uhr (FILT-CGIL und UGL-TA);
- Sonntag, 22. November: 24-stündiger Streik des ENAV-Personals in Mailand-Malpensa, von 0:01 bis 24 Uhr (RSA FAST-CONFSAL-AV), und 24-stündiger Streik des Sicherheitspersonals von Sicuritalia IVRI am Flughafen Venedig Marco Polo.
Garantierte Flüge
An Streiktagen schützt das italienische Gesetz Flüge mit Abflug zwischen 7 und 10 Uhr und zwischen 18 und 21 Uhr: Sie müssen stattfinden. Die ENAC veröffentlicht kurz vor jedem Streik die Liste weiterer garantierter Flüge. Der Fluglotsenstreik am 21. November von 13 bis 17 Uhr liegt vollständig außerhalb dieser Zeitfenster: Flüge in diesem Zeitraum sind am stärksten betroffen.
Wer streikt, entscheidet über die Entschädigung
Fluglotsen und Sicherheitspersonal arbeiten nicht für die Airlines: Eine Annullierung wegen ihres Streiks gilt in der Regel als außergewöhnlicher Umstand, die pauschale Entschädigung ist dann meist nicht geschuldet. Am 20. November kann sich auch Personal der Airlines dem Generalstreik anschließen. Streikt das eigene Personal einer Airline für die eigenen Arbeitsbedingungen, ist die Entschädigung grundsätzlich geschuldet (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil Airhelp gegen SAS, C-28/20, 2021). Ob das auch für einen Generalstreik gegen die Regierungspolitik gilt, ist aber nicht entschieden. Wir prüfen jeden Fall einzeln.
Die 14-Tage-Regel
Ob eine Annullierung entschädigt wird, hängt auch davon ab, wann Sie informiert wurden. Hat Ihre Airline Sie mindestens zwei Wochen vorher informiert, also bis 6. November für einen Flug am 20. November, bis 7. November für den 21. und bis 8. November für den 22., ist keine Entschädigung fällig, Erstattung oder Ersatzflug aber schon.
Ihre Rechte bei einer Annullierung
Unabhängig von der Ursache muss die Airline Ihnen die volle Erstattung binnen 7 Tagen oder einen Ersatzflug an Ihr Ziel anbieten. Während der Wartezeit schuldet sie Ihnen Mahlzeiten und Getränke und, wenn Sie übernachten müssen, ein Hotel samt Transfer. Ist eine Entschädigung fällig, beträgt sie pro Person:
- 250 € bis 1.500 km, etwa Rom Fiumicino–Amsterdam (rund 1.300 km);
- 400 € von 1.500 bis 3.500 km, etwa Neapel–London Gatwick (rund 1.590 km);
- 600 € über 3.500 km, etwa Rom Fiumicino–New York JFK (rund 6.870 km).
Bei einer Verspätung
Kommen Sie mit 3 Stunden oder mehr Verspätung an, können dieselben Beträge gelten (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil Sturgeon, C-402/07, 2009), und es entscheidet wieder die Ursache. Maßgeblich ist, wann sich bei der Ankunft die Türen öffnen (Urteil Germanwings, C-452/13, 2014).
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie Ihre Buchung vor der Reise in der App der Airline und bewahren Sie jede E-Mail oder SMS zu einer Annullierung oder neuen Abflugzeit auf: Das Datum zählt. Fällt Ihr Flug aus, wählen Sie zwischen Erstattung und Ersatzflug, heben Sie die Belege für Essen und Hotel auf und prüfen Sie Ihren Flug bei uns: zwei Minuten, und kostenlos, wenn wir nicht gewinnen.
Häufige Fragen
Mein Flug startet am 20. November um 8:30 Uhr. Findet er statt?
Er sollte: An Streiktagen sind Flüge mit Abflug zwischen 7 und 10 Uhr und zwischen 18 und 21 Uhr gesetzlich garantiert. Prüfen Sie trotzdem Ihre Buchung, Verspätungen bleiben möglich.
Ich fliege am Sonntag, 22. November, ab Mailand-Malpensa. Womit muss ich rechnen?
Die Fluglotsen in Malpensa streiken 24 Stunden: Abflüge und Ankünfte außerhalb der garantierten Zeitfenster können ausfallen, Abflüge zwischen 7 und 10 Uhr und zwischen 18 und 21 Uhr sind geschützt. Achten Sie auf Nachrichten Ihrer Airline und bewahren Sie sie auf.
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn mein Flug wegen dieser Streiks ausfällt?
Bei den Streiks der Fluglotsen und des Sicherheitspersonals am 21. und 22. November in der Regel nicht. Für den 20. November kommt es darauf an, wer die Arbeit niedergelegt hat: Über die Teilnahme von Airline-Personal am Generalstreik haben Gerichte noch nicht entschieden. Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung stehen Ihnen in jedem Fall zu.
Können die Streiks noch abgesagt werden?
Ja. Streiks in Italien werden oft in den Tagen davor abgesagt oder verschoben; die ENAC und die Airlines geben Änderungen bekannt. Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich der Kalender ändert.
Mehr dazu
Amtliche Quellen
Die Texte, auf denen diese Seite beruht:
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 · EUR-Lex
- Urteil Sturgeon, C-402/07 (2009), Gerichtshof der Europäischen Union · CURIA
- Urteil Germanwings, C-452/13 (2014), Gerichtshof der Europäischen Union · CURIA
- Urteil Airhelp, C-28/20 (2021), Gerichtshof der Europäischen Union · CURIA