Streik am Flughafen München: Flugausfälle und Ihre Rechte
München ist ein Drehkreuz der Lufthansa, und die meisten Flugausfälle der letzten Jahre gehen auf Streiks ihres eigenen Personals zurück: der Piloten der Vereinigung Cockpit und der Flugbegleiter der UFO. Dann steht Ihnen meist eine Entschädigung von 250 bis 600 € zu. Bei Warnstreiks von ver.di am Flughafen selbst in der Regel nicht.
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
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Die nächsten Streiks am Flughafen München
Stand 16. Oktober 2026 ist kein Streik am Flughafen München angekündigt. Lufthansa und die Vereinigung Cockpit sind seit August 2026 in einer Schlichtung, die Streiks vorerst ausschließt. Der Vergütungstarifvertrag der Flugbegleiter läuft Ende 2026 aus, mit drei Monaten Friedenspflicht; Streiks um den Manteltarifvertrag fielen 2026 aber nicht darunter. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, der für die Flughafengesellschaft und die Luftsicherheit in München gilt, läuft bis 31. März 2027: Warnstreiks von ver.di am Flughafen sind daher frühestens ab April 2027 zu erwarten.
Wer am Flughafen München arbeitet, und wer streiken kann
Betreiber ist die Flughafen München GmbH. Die Fluggastkontrollen führt ihre Tochter SGM im Auftrag der Regierung von Oberbayern durch, nicht die Bundespolizei, und deren Beschäftigte fallen unter den Tarif des öffentlichen Dienstes, nicht unter den der privaten Luftsicherheit. Die Bodenabfertigung macht überwiegend die Flughafentochter AeroGround; seit Oktober 2025 fertigt die Lufthansa Group Austrian, Brussels Airlines, Eurowings und SWISS in München selbst ab.
Die letzten Streiks am Flughafen München
- 10. bis 17. April 2026: sechs Streiktage in acht Tagen bei Lufthansa, abwechselnd Flugbegleiter (UFO) und Piloten (Vereinigung Cockpit); in München fielen jeden Tag rund 350 bis 420 Starts und Landungen aus, etwa 420 von 915 am 17. April. Ab 18. April flog Lufthansa wieder normal, ihre Tochter CityLine stellte den Flugbetrieb ein.
- 12. und 13. März 2026: Pilotenstreik bei Lufthansa, Lufthansa Cargo und CityLine.
- 12. Februar 2026: Piloten und Flugbegleiter von Lufthansa streiken gemeinsam; konzernweit rund 800 Flüge gestrichen.
- 10. März 2025: bundesweiter Warnstreik von ver.di an 13 Flughäfen; in München sollten nur rund 170 von 820 Starts und Landungen stattfinden.
- 27. und 28. Februar 2025: 48-stündiger Warnstreik von ver.di bei Flughafen, Bodenverkehrsdiensten und Sicherheitskontrolle; fast 1.500 Flüge fielen aus.
- 20. Februar 2024: Warnstreik des Lufthansa-Bodenpersonals; 448 von 790 Flügen in München gestrichen.
Warum Streiks in Deutschland so kurzfristig kommen
In Deutschland gibt es weder gesetzliche Ankündigungsfristen noch einen gesetzlichen Mindestbetrieb für Streiks an Flughäfen; das Streikrecht ist Richterrecht. Notdienste werden zwischen den Parteien vereinbart oder von einem Gericht angeordnet. In der Praxis kündigte ver.di ihre Warnstreiks etwa zweieinhalb Tage vorher an, die Gewerkschaften der Lufthansa-Piloten und -Flugbegleiter 2026 oft nur 30 bis 48 Stunden vorher. Für die Entschädigung ist das wichtig: Wer weniger als 14 Tage vor dem Abflug von der Annullierung erfährt, kann Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Streik in München: wann Ihnen eine Entschädigung zusteht
Streikt das eigene Personal Ihrer Airline, etwa die Piloten oder Flugbegleiter der Lufthansa im April 2026, ist das kein außergewöhnlicher Umstand (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil Airhelp gegen SAS, C-28/20, 2021): Die Entschädigung von 250 bis 600 € steht Ihnen grundsätzlich zu, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung erfahren haben oder mit 3 Stunden oder mehr Verspätung angekommen sind. Das gilt auch, wenn die Airline den Flug vorsorglich gestrichen hat.
Streiken Dritte, wie bei den Warnstreiks von ver.di bei der Flughafengesellschaft oder der Sicherheitskontrolle, ist die pauschale Entschädigung in der Regel nicht geschuldet. Die Airline muss Ihnen trotzdem Erstattung oder einen Ersatzflug anbieten, dazu Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf ein Hotel.
Wo Sie sich beschweren
Fordern Sie die Entschädigung zuerst schriftlich bei der Airline. Lehnt sie ab oder antwortet nicht, können Sie kostenlos eine Schlichtung beantragen: bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, früher söp, wenn die Airline dort Mitglied ist, wie Lufthansa, Lufthansa City Airlines, Eurowings, Discover, Condor, SWISS, Austrian, Ryanair und easyJet; sonst bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Airlines mit Bußgeldern belegen, setzt aber keine Forderungen einzelner Fluggäste durch.
Häufige Fragen
Lufthansa hat meinen Flug ab München wegen eines Pilotenstreiks gestrichen. Steht mir eine Entschädigung zu?
Grundsätzlich ja, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden: Ein Streik des eigenen Personals ist kein außergewöhnlicher Umstand. Die Höhe hängt von der Entfernung ab: 250, 400 oder 600 € pro Person.
Mein Flug fiel wegen eines Warnstreiks von ver.di am Flughafen aus. Bekomme ich Geld?
Die pauschale Entschädigung meist nicht, weil Beschäftigte des Flughafens oder der Sicherheitskontrolle Dritte sind. Sie haben aber Anspruch auf Erstattung des Tickets oder einen Ersatzflug und auf Verpflegung während der Wartezeit.
Wie früh erfahre ich von einem Streik in München?
Oft erst ein bis drei Tage vorher, denn in Deutschland gibt es keine gesetzliche Ankündigungsfrist. Prüfen Sie den Status Ihres Fluges bei der Airline und hinterlegen Sie Ihre Kontaktdaten in der Buchung.
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Amtliche Quellen
Die Texte, auf denen diese Seite beruht: