Flug annulliert: Entschädigung, Erstattung und Ihre Rechte bei Flugausfall

Annulliert eine Fluggesellschaft Ihren Flug, gibt Ihnen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zwei getrennte Rechte: eine Erstattung oder einen Ersatzflug, gleich aus welchem Grund, und, wenn die Annullierung kurzfristig kam und im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lag, zusätzlich eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 € pro Fluggast.

Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2026

Wie viel Ihnen zusteht

250 €
Flüge bis 1.500 km
400 €
Flüge von 1.500 bis 3.500 km sowie alle Flüge über 1.500 km innerhalb der EU
600 €
Flüge über 3.500 km, ausgenommen Flüge innerhalb der EU

Pro Fluggast, auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz.

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Erstattung oder Ersatzflug: Sie wählen

Gleich aus welchem Grund annulliert wurde, muss die Fluggesellschaft Ihnen die Wahl lassen (Artikel 5 und 8): die Erstattung des Ticketpreises binnen 7 Tagen, für die nicht zurückgelegten Teile der Reise und für bereits zurückgelegte, wenn die Reise ihren Zweck verloren hat, samt Rückflug zum Ausgangsort; oder einen Ersatzflug zum Ziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Die Erstattung ist in Geld zu leisten, auf Ihr ursprüngliches Zahlungsmittel. Ein Gutschein kommt nur in Frage, wenn Sie schriftlich zustimmen.

Wann eine Annullierung zusätzlich eine Ausgleichszahlung bringt

Zusätzlich zu Erstattung oder Ersatzflug ist eine Ausgleichszahlung fällig, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Sie rechtzeitig informiert (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c): mindestens 14 Tage vor dem Abflug; oder 7 bis 14 Tage vorher mit einem Ersatzflug, der höchstens 2 Stunden früher startet und weniger als 4 Stunden später ankommt; oder weniger als 7 Tage vorher mit einem Ersatzflug, der höchstens 1 Stunde früher startet und weniger als 2 Stunden später ankommt.

Die Fluggesellschaft muss beweisen, wann sie Sie informiert hat (Artikel 5 Absatz 4). Haben Sie über ein Reisebüro gebucht und hat die Fluggesellschaft nur das Reisebüro informiert, das die Nachricht nicht weitergab, schuldet die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung trotzdem (Gerichtshof, Krijgsman, C-302/16, 2017).

Wie hoch die Ausgleichszahlung ist

Die Höhe hängt von der Entfernung ab, nicht vom Ticketpreis: 250 € bis 1.500 km; 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für alle Flüge über 1.500 km innerhalb der EU; 600 € für längere Flüge zwischen der EU und dem Rest der Welt, gemessen als Luftlinie zwischen den Flughäfen.

Hat die Fluggesellschaft Sie umgebucht und kamen Sie höchstens 2 Stunden (Flüge bis 1.500 km), 3 Stunden (bis 3.500 km und längere Flüge innerhalb der EU) oder 4 Stunden (längere Flüge) später an, darf sie den Betrag halbieren (Artikel 7 Absatz 2).

Was Ihnen die Fluggesellschaft während der Wartezeit schuldet

Während Sie auf einen Ersatzflug warten, gleich aus welchem Grund annulliert wurde, muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anbieten, zwei Telefongespräche oder E-Mails und, falls eine Übernachtung nötig ist, ein Hotel samt Transfer (Artikel 9). Tut sie das nicht, zahlen Sie das Angemessene selbst, bewahren Sie die Belege auf und fordern Sie die Kosten zurück: Sie kommen zu einer Ausgleichszahlung hinzu.

Wann die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung schuldet

Keine Ausgleichszahlung ist fällig, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Artikel 5 Absatz 3): gefährliches Wetter, Einschränkungen oder ein Streik der Flugsicherung, ein Sicherheitsrisiko. Ein technischer Defekt oder ein Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft ist das in der Regel nicht (Wallentin-Hermann, C-549/07, 2008; Airhelp gegen SAS, C-28/20, 2021).

Auch dann muss die Fluggesellschaft alles Zumutbare getan haben, um Sie an Ihr Ziel zu bringen, notfalls mit dem Flug einer anderen Fluggesellschaft, wenn das schneller ging (Gerichtshof, TAP, C-74/19, 2020). Ihr Recht auf Erstattung oder Ersatzflug und auf Betreuung während der Wartezeit bleibt in jedem Fall bestehen.

Ein vorverlegter Flug kann als annulliert gelten

Hat die Fluggesellschaft Ihren Abflug um mehr als 1 Stunde vorverlegt, behandelt der Gerichtshof das als Annullierung, mit denselben Rechten auf Erstattung oder Ersatzflug und, nach denselben Fristen, auf eine Ausgleichszahlung (Azurair u. a., C-146/20, 2021). Ein früherer Abflug kann Sie so viel kosten wie ein späterer: einen verlorenen Arbeitstag, eine bezahlte Hotelnacht oder einen Anschluss, den Sie nicht mehr erreichen.

Wann eine Entschädigung unwahrscheinlich ist

Eine Ausgleichszahlung steht Ihnen in der Regel nicht zu, wenn:

  • der Flug mit weniger als 3 Stunden Verspätung angekommen ist;
  • Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden;
  • die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären – etwa Unwetter, Einschränkungen der Flugsicherung, ein Sicherheitsrisiko oder ein Streik von Personal, das nicht bei der Fluggesellschaft beschäftigt ist;

Häufige Fragen

Die Fluggesellschaft bietet mir einen Gutschein statt einer Erstattung an. Muss ich ihn annehmen?

Nein. Die Erstattung ist in Geld zu leisten, auf die Karte oder das Konto, mit dem Sie bezahlt haben, binnen 7 Tagen. Ein Gutschein kommt nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung in Frage, und eine Erstattung in welcher Form auch immer kostet Sie keine zusätzlich geschuldete Ausgleichszahlung.

Die Fluggesellschaft hat mich 10 Tage vor Abflug informiert. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Das hängt vom angebotenen Ersatzflug ab. Bei 7 bis 14 Tagen Vorlauf ist die Ausgleichszahlung fällig, es sei denn, der Ersatzflug startete höchstens 2 Stunden früher und kam weniger als 4 Stunden später an als Ihr ursprünglicher Flug.

Ich habe über ein Reisebüro gebucht und niemand hat mir die Annullierung mitgeteilt. Wer schuldet mir die Entschädigung?

Die Fluggesellschaft. Hat sie nur das Reisebüro informiert und dieses die Nachricht nicht rechtzeitig weitergegeben, schuldet die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung trotzdem, wie der Gerichtshof 2017 entschied. Sie kann sich dann ihrerseits an das Reisebüro halten.

Bekomme ich Erstattung und Entschädigung?

Ja. Die Erstattung ersetzt Ihr Ticket; die Ausgleichszahlung gleicht die Störung aus. Kam die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug und lag sie im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, ist beides geschuldet.

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