Ihre Fluggastrechte

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Sie, wenn ein Flug verspätet ist, annulliert oder überbucht wird. Diese Ratgeber erklären verständlich, wann eine Ausgleichszahlung fällig ist, in welcher Höhe und was Ihnen die Fluggesellschaft am Reisetag schuldet.

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