Ihre Fluggastrechte
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Sie, wenn ein Flug verspätet ist, annulliert oder überbucht wird. Diese Ratgeber erklären verständlich, wann eine Ausgleichszahlung fällig ist, in welcher Höhe und was Ihnen die Fluggesellschaft am Reisetag schuldet.
- FlugverspätungWann eine Verspätung 250 bis 600 € wert ist und was Ihnen die Fluggesellschaft während der Wartezeit schuldet.
- Flugausfall und AnnullierungErstattung oder Ersatzflug, und wann eine Annullierung zusätzlich 250 bis 600 € bringt.
- Überbuchung und NichtbeförderungWegen Überbuchung nicht mitgenommen? Die Ausgleichszahlung ist sofort fällig.
- StreikWer streikt, entscheidet, ob Ihnen 250 bis 600 € zustehen.
- Erstattung oder EntschädigungDrei verschiedene Zahlungen: Ihr Ticketpreis, ein fester Betrag für die Störung und Ihre Auslagen.
- Die FluggastrechteverordnungWelche Flüge die EU-Regeln erfassen, was sie Ihnen geben und wie Sie sie durchsetzen.
- Schlichtung und BeschwerdeWenn die Airline nicht zahlt oder nicht antwortet: Schlichtungsstelle, Luftfahrt-Bundesamt, Gericht.
- Flug umgeleitetAn einem anderen Flughafen gelandet? Verspätung oder Annullierung, und wer den Transfer zahlt.
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